Meldungen Tombolas & Lottos

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten.

 

Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung

 

Checkliste und Anleitung zum Onlineformular